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In verschiedensten Situationen kann es vonnöten sein, eine Haushaltsauflösung durchzuführen. Vor allem dann, wenn es sich um einen plötzlichen Todesfall handelt und eine große Anzahl an Möbelstücken entsorgt werden muss, stehen die Angehörigen oft vor einer Aufgabe, die nicht zu stemmen scheint. Häufig ist nicht klar, an welche Stelle man sich in so einer Situation wenden soll. Doch keine Sorge, wir können weiterhelfen. Wir sind zwar einerseits Tatortreiniger, doch gehört es auch zu unseren Aufgaben, Wohnungen nach einem Todesfall zu entrümpeln oder einen Umzug mit Ihnen durchzuführen. Dazu gehören Aspekte wie die Reinigung des Objekts sowie Entsorgungen verschiedener Möbelstücke. Nach Abschluss aller Arbeiten desinfizieren wir das Objekt gewissenhaft und lassen eine von uns genommene Probe von unserem Labor prüfen. So können wir den Erfolg der Desinfektionsarbeit nachweisen. Auch brauchen Sie sich keine Sorgen um den Zustand Ihrer Möbel zu machen. Die Möbel, die in Ihrem Besitz bleiben sollen, werden von unseren Mitarbeitern vorsichtig aus dem Gebäude getragen und dorthin transportiert, wo Sie sie haben wollen.
Was ist der Unterschied zwischen Entrümpelung und Haushaltsauflösung?
Die Übergänge hier sind fließend. Während bei einer Entrümpelung vor allem die Möbelstücke entsorgt werden, die ausgedient haben, oder nicht mehr benötigt werden, so wird bei einer vollständigen Haushaltsauflösung das gesamte Objekt bzw. die gesamte Immobilie geleert. Bei einem Umzug werden dementsprechend alte Möbel entsorgt, das Objekt gereinigt und noch benötigte Möbelstücke zum gewünschten Ort transportiert.
Was geschieht bei einer Entrümpelung?
Im Normalfall wird erst einmal geklärt, weswegen Sie die entsprechende Dienstleistung durchführen wollen, da je nach Genauigkeit der Angaben ein genaues Bild der Situation und des geplanten Vorgehens erstellt werden kann. Im nächsten Schritt wird Ihr Objekt von unseren Mitarbeitern genau besichtigt. Natürlich klärt unser Personal im Voraus mit Ihnen ab, welche Möbelstücke Sie womöglich behalten wollen und welche entsorgt werden können. Teilen Sie uns die entsprechenden Möbel bitte während der Besichtigung mit, sodass wir diese direkt kennzeichnen können. Falls sich im bearbeiteten Objekt Müllreste befinden, werden diese für den späteren Verlauf der Entsorgung sortiert.
Die genaue Situation bestimmt hier unser Vorgehen. Bei einem Todesfall werden intakte Möbel häufig an Secondhand-Läden verteilt oder an bedürftige Stellen gespendet. Sie können sich also in jeder Situation darauf verlassen, dass noch benötigte Möbel von unseren Mitarbeitern gewissenhaft aussortiert und transportiert werden.
Um die eigentlichen Entsorgungen kümmern wir uns natürlich ebenso. Hierbei wird darauf geachtet, dass gründlich vorgegangen wird und dass sowohl potenzielle Abstellplätze für Container als auch die Straßen sauber bleiben. Sie können sich also zurücklehnen und sich um wichtigere Dinge kümmern, während wir die Last von Ihren Schultern nehmen.
Ist für einen Entrümpelungs-Container eine Genehmigung notwendig?
Im öffentlichen Raum bzw. auf öffentlichem Gelände dürfen derartige Container ohne Sondergenehmigung nicht abgestellt werden. Diese Genehmigung muss beim hiesigen Ordnungsamt beantragt werden, sodass ein geeigneter Platz gefunden werden kann, um zum Beispiel den Straßenverkehr nicht zu behindern. Falls in einer eigenen Einfahrt oder auf Privatbesitz genug Platz ist, spielt eine Genehmigung keine Rolle mehr. Hier können allein Sie entscheiden, wo wir den Container platzieren. Auch hier ist allerdings eine vorherige Besichtigung der Örtlichkeiten notwendig, da der Container auf festem Boden stehen muss. Dies muss von uns vor Ort sichergestellt werden sowie eine geeignete Containerart ausgewählt werden.
Was geschieht, wenn während des Vorgangs von uns Schäden verursacht werden?
Natürlich setzen wir bei all unseren Mitarbeitern auf äußerste Professionalität sowie Behutsamkeit während des Umgangs mit ihren Möbelstücken. Sollten wir einmal doch einen Schaden verursachen, so wird dieser genau dokumentiert und per Fotografie festgehalten. Wir sind gegen derartige Vorfälle versichert und kommen natürlich für alle von uns verursachten Schäden auf.
Wie bereitet man sich auf eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung vor?
Beinahe essenziell ist es, wenn Sie bereits im Voraus dafür sorgen, dass die Gegenstände, die Sie auf jeden Fall behalten wollen, aussortiert oder markiert sind. So stehen diese nicht mehr im Wege und müssen im Nachhinein nicht mehr aufwändig sortiert und gesondert abtransportiert werden. Ebenso dürfen Sie nicht vergessen, dass die Kosten sinken, je weniger Müll Sie zu entsorgen haben. Vorarbeit leisten kann also sinnvoll und kostensparend sein. Des Weiteren achten Sie darauf, dass vernünftige Lauf- und Transportwege verfügbar sind, sodass unsere Mitarbeiter die entsprechenden Pakete möglichst einfach und unbeschadet abtransportieren können. Sollten Sie also in der Lage sein, es unseren Mitarbeitern ein wenig einfacher zu machen, so sind wir Ihnen natürlich sehr dankbar.
Wie funktioniert die Wertanrechnung?
Sollte der Fall eintreten, dass sich im entsprechenden Objekt noch wertvolle Gegenstände befinden, so lässt sich der Wert dieses Gegenstandes anrechnen. Das bedeutet, dass wir Ihnen einen Preis nennen, der, wenn Sie ihn akzeptieren, von den Kosten der Entrümpelung abgezogen wird. Das bietet den Vorteil, dass Sie zum einen weniger für den Service an sich zahlen und zum anderen keine Mühe mit dem Verkauf des Gegenstandes mehr haben. Weisen Sie uns also gerne auf entsprechende Möbelstücke hin, sodass wir sie genauer begutachten und deren Wert einschätzen können. So profitieren sowohl Sie als auch wir noch ein weiteres Mal während des Vorgangs. Was genau dabei „von Wert“ bedeutet, wird während des Vorganges beschlossen. Im Normalfall werden die Gegenstände angerechnet oder im Todesfall gespendet, die noch einen Nutzen bringen können. Also vor allem intakte Möbel und Geräte.
Was passiert, wenn Dokumente oder persönliche Gegenstände gefunden werden?
Hier brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Werden wichtige Dokumente oder persönliche Gegenstände während des Vorgangs gefunden, so werden diese keinesfalls einfach entsorgt. Im Normalfall wird Ihnen ein entsprechender Fund umgehend gemeldet, sodass Sie erneut prüfen können, ob und inwiefern Sie die gefundenen Objekte noch benötigen. Auch hier gilt, dass wir mögliche, von uns verursachte Beschädigungen, unverzüglich unserer Versicherung melden. Beigefügte Fotos dokumentieren den Vorfall und liefern der Versicherung entsprechende Beweise.
Können alle Räumlichkeiten entrümpelt werden?
Grundsätzlich, ja. Sie dürfen nicht vergessen, dass uns professionelle und umfassende Möglichkeiten in Bezug auf unser Fachgebiet zur Verfügung stehen. Von der einfachen Wohnung, dem Speicher oder Keller bis hin zu vollständigen Häusern können wir alle Aufträge ordnungsgemäß ausführen. Auch wenn eine sogenannte „Messie-Wohnung“entrümpelt werden soll, stehen wir zur Verfügung und besitzen die entsprechenden Möglichkeiten. Die Wohnungen werden von uns im besenreinen Zustand an die entsprechenden Kunden übergeben, ganz gleich, wie verschmutzt sie vor der Haushaltsauflösung gewesen sein mag.
Was bedeutet „besenrein“?
Nach dem Bundesgerichtshof Urteil VIII ZR 124/05 bedeutet ein besenreiner Zustand, dass die von einer Entrümpelung betroffenen Räumlichkeiten oder Objekte, bis zur Übergabe von groben Verschmutzungen befreit worden sind. Praktisch bedeutet das, dass der Boden gesaugt oder gefegt wurde, Klebereste von Möbeln entfernt wurden und Spinnweben beseitigt wurden. Wir gewährleisten jederzeit die Übergabe eines besenreinen Objektes.
Wohin werden die verschiedenen Gegenstände gebracht?
Um die fachgerechte Entsorgung der entsprechenden Objekte müssen Sie sich natürlich ebenso keine Gedanken machen. Wir achten genau auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung und führen diese natürlich auch professionell durch. Die nötigen Container werden von uns organisiert und nach vorheriger Absprache platziert. Falls Sie dennoch weitere Fragen in Bezug auf unsere Methoden der Entsorgung haben, so kommen Sie einfach auf uns zu und sprechen uns an. Gerne beraten wir Sie und teilen Ihnen unsere Pläne mit.
Wir hoffen, dass wir unseren Service für Sie genauer beleuchten konnten und dass Sie nun einen Eindruck davon gewinnen konnten, was wir für Sie leisten wollen. Falls Sie unsere Dienste benötigen, so scheuen Sie sich nicht, mit uns in Kontakt zu treten und uns eine entsprechende Anfrage zukommen zu lassen.